Raus aus dem Alltag, rein ins THW!

Du Interessierst dich also für das Technische Hilfswerk (THW), das freut uns zu hören.

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit Annahme des Aufnahmeantrags wirst Du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehst Du in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichtest Du dich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen solltest Du mitbringen:

 

  1. Du hast ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit.
  2. Du bist mindestens 17 Jahre alt. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Wenn Du jünger bist kannst Du dich gerne auf unseren Seiten über die Jugendgruppe informieren. Hier kannst Du schon ab 10 Jahren mitmachen.
  3. Du möchtest das THW bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.
  4. Du bist bereit dich durch einen THW Arzt kostenlos untersuchen und Impfen zu lassen (Hepatitis A,B sowie Diphterie und Tetanus).
  5. Du bist bereit, im Rahmen einer gesundheitlichen Eignung die Einsatzbefähigung zu erwerben, oder unterstützend im Rahmen deiner Fähigkeiten eingesetzt zu werden.
  6. Du bist grundsätzlich bereit, an Einsätzen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen und sich entsprechend ausbilden zu lassen.
  7. Du bist nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  8. Du bekennst dich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
  9. Du bist nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden.
  10. Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Welche Pflichten habe ich als Mitglied beim THW?

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Die Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit und die Einbindung in die Gemeinschaft. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Helferinnen und Helfer haben insbesondere

  • sich entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden zu lassen und an Einsätzen teilzunehmen,
  • dienstlichen Vorschriften und Weisungen nachzukommen,
  • sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich kameradschaftlich und gemäß den THW-Leitsätzen zu verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen,
  • überlassene Ausstattung, Fahrzeuge, Gerät und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken zu verwenden,
  • Ausstattung bei Ausscheiden aus dem THW unverzüglich zurückzugeben,
  • die notwendigen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen,
  • an den notwendigen medizinischen Untersuchungen teilzunehmen,
  • während des Dienstes auf Alkohol oder sonstige berauschende Mittel zu verzichten. Die bzw. der zuständige Vorgesetzte oder Leitende kann Ausnahmen von dem Alkoholverbot zulassen.

Du siehst Deine Pflichten sind nicht besonders groß, also mit gesundem Menschenverstand angewendet kann hier nie was passieren.  

Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten kann der THW-Ortsbeauftragte z. B. Ermahnungen aussprechen. Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.

 

Wann ist überhaupt Dienst und wie läuft der ab?

Unser Dienst findet jeden Mittwoch in der Zeit von 18:45 - 22:00 Uhr statt. Im zwei Wochen Rhythmus findet der Ausbildungsdienst statt. Das heißt, alle zwei Wochen musst Du am Dienst teilnehmen. An diesem Dienst wird Dir, alles was Du zum Thema THW und THW Einsatz benötigt wird vermittelt. Der Dienst zwischen den beiden Ausbildungsdiensten ist der sogenannte Zwischendienst, dieser dient in aller Regel zur Pflege der Technischen Geräte oder der Fahrzeuge. Aber auch besonders in den Sommermonaten der Pflege des Unterkunftsgeländes.

 

Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann?

Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sind vorhersehbare Abwesenheiten im Vorhinein zu melden, unvorhersehbare Abwesenheiten unverzüglich nach deren Beginn z.B. per Anruf, Mail, oder WhatsApp.

 

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung oder sonstige Dienstveranstaltung– bist Du gesetzlich unfallversichert.  

 

Welche Kosten entstehen für mich?

Einfache Antwort: KEINE! Die Mitgliedschaft im THW ist für Dich komplett Kostenlos. Schutzkleidung sowie Arbeitsmittel bekommst Du Kostenlos vom THW gestellt. Bei längeren Dienstveranstaltung und Einsätzen übernimmt das THW auch die Verpflegung für Dich.

 

Was erwartet mich nach erfolgreichem Erwerb der Einsatzbefähigung?

der Erwerb der Einsatzbefähigung ist der Schlüssel der die Türen zu weiteren Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen öffnet. Diese weiteren Ausbildungen können auf lokaler Ebene stattfinden wie z.B. die Ausbildung zum Funker, Kraftfahrer oder Atemschutzgeräteträger, um nur ein paar zu nenne.

 

Aber auch die Weiterbildung auf Bundesschulebene steht Dir damit offen. Das THW unterhält zwei professionelle Bundesschulen mit den Standorten in Hoya nähe Bremen und Neuhausen auf den Fildern in der Nähe von Stuttgart. Wenn Dich das interessiert kannst Du dich über diesen Link schon mal informieren. Einige der an den Bundesschulenerworbenen Fähigkeiten werden auch in der freien Wirtschaft gerne angenommen.

 

Beruf und Ehrenamt - ist das vereinbar?

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

Das liebe Geld:

Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:

Das THW arbeitet mit den Arbeitsgebern als Partner eng zusammen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.

Wir hoffen dass wir Dir mit diesem kleinen Frage- Antwortspiel etwas helfen konnten. Wir würden uns sehr freuen wenn wir dich zu einem persönlichen unverbindlichen Gespräch bei uns begrüßen dürfen. Und selbstverständlich auch als neue Helferin oder neuen Helfer in unseren Reihen willkommen heißen.